19.11.2010 - 10:11 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 1)
In immer wieder neuen Wellen wird zur Zeit über "Verfehlungen" des rheinland-pfälzischen Justizministers (SPD) berichtet und zum Teil auch polemisiert. Dass dabei auch die Gerichtsbarkeit (Justiz) als Ganzes beschädigt wird, wird von den meisten (Brief-)Schreibern billigend in Kauf genommen.
Wenn dann auch noch von "Rechtsbeugung" gesprochen wird, muss das natürlich auch die Richter selbst auf den Plan rufen. Das ist in einem Leserbrief der Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz (R.Z vom 19.11.20110) geschehen, die sich vehement gegen die pauschalierenden Vorwürfe aussprechen.
In der gleichen Ausgabe der RZ wird in einem Kommentar von Dietmar Brück (RZ) auf Angriffe auf die CDU (Strafanzeige?) verwiesen. Ebenfalls stehen auch Angriffe der SPD zu "behaupteten" Unregelmäßigkeiten in der CDU-Fraktion im Raum.
Es liegt wirklich der Verdacht nahe, dass in diesen Fällen und einigen weiteren der kommende Wahlkampf in Rheinland-Pfalz schon heute im Gange ist. Dies wird natürlich nicht ausdrücklich erwähnt, ja sogar oft verneint.
Prinzipiell ist das ja auch nicht verboten!
Ob es allerdings zu einer neutralen Beurteilung durch die Bürger(innen) führen kann und wird, ist eher zu bezweifeln, zumal es sich meistens nur um punktuelle und nicht "objektive" Feststellungen handelt.
Der Bedeutung der angesprochen Themen ist das aber in keinem Falle angemessen!
Pressefreiheit ist ein "hohes Gut", darf aber nicht für parteiliche Zwecke missbraucht werden!
Das gilt insbesondere auch für die Informationen und Berichte der Presse!
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Kommentar von ewald | 24.11.2010
Sie haben ja so Recht!
Aber Recht haben heißt nicht, dass sich etwas ändert!