03.03.2011 - 03:03 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 0)
Bouffier: Fahrverbote als Strafe für jugendliche Straftäter - Beispiel Rheingau-Taunus-Kreis
"Im Jahr 2010 waren zwar nur 16 Prozent aller Tatverdächtigen Kinder und Jugendliche. Ihr Anteil erreichte bei den Körperverletzungsdelikten aber 21 Prozent, bei Sachbeschädigungen fast 41 Prozent und bei Raubstraftaten immer noch 34 Prozent. Das hat vor allem auch mit exzessivem Alkoholkonsum bei Festen und Partys zu tun.
Die Polizei unterstützt deshalb zahlreiche Präventionsprojekte in den Kommunen und empfiehlt beispielsweise der Stadt Eltville, einen freiwilligen Polizeidienst einzuführen, um die Jugendkriminalität einzudämmen. Die Polizei sei damit überfordert, „Seelsorger und Sozialmanager der Gesellschaft“ zu sein, sagte Mai, der kommissarische Leiter der Polizeidirektion Rheingau-Taunus. Er empfiehlt dem Landkreis, das andernorts schon erfolgreiche Präventionsprojekt „Gelbe Karte“ einzuführen.
Jugendliche Straftäter würden dann von der Polizei der Zulassungsstelle im Landratsamt gemeldet, und die prüfe, ob der Heranwachsende charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei. Nach einer Abmahnung („Gelbe Karte“) könne dann nach einer weiteren Straftat der Führerschein entzogen werden. Das werde gerade in einem großen Flächenkreis wie dem Rheingau-Taunus, wo Jugendliche auf Mobilität angewiesen seien, eine stark abschreckende Wirkung haben." (Quelle: FAZ)
Möglicherweise wäre dieses Verfahren auch bei wiederholten Straftaten durch rücksichtslose Fahrradfahrer in Koblenz sinnvoll.
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