26.06.2011 - 02:06 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 1)
Presserechtliche Gegendarstellung zu RZ-Online und RZ Printausgabe zur TuS-Berichterstattung
"In RZ-Online vom 24.6. und in der Printausgabe der Rhein-Zeitung (Ausgabe Koblenz) vom 25.6.11 (S. 15) haben Sie folgende Tatsachenbehauptung aufgestellt: „Obwohl Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig der TuS über die städtischen Beteiligungsgesellschaften eine Bürgschaft in Höhe von 250 000 Euro in Aussicht gestellt hatte, verwandelte sich die Absichtserklärung letztlich in eine Absage der Stadt Koblenz an die Klubchefs.“
Diese Behauptung ist falsch.
Zum kompletten Text
http://writers-desk.de.dd17302.kasserver.com/Dokumente/Gegendarstellung-RZ_26_6_11.doc
Nachtrag (29.06.2011): "In der RZ-Berichterstattung vom Dienstag, 28. Juni, wird die unzutreffende Behauptung, Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig habe der TuS eine Bürgschaft in Aussicht gestellt, nicht mehr aufrecht erhalten. Eine städtische Bürgschaft hat er stets abgelehnt, er hat sich allerdings anerboten, die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke zu einer Sondersitzung einzuberufen, um dieses Gremium mit der Frage zu befassen." Quelle: http://www.regionrhein.de
Video zur angeblichen Bürgschaft
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Kommentar von Beobachter | 26.06.2011
Das war wohl mal nötig. Die Rhein-Zeitung erlaubt sich unter Lindner und Türk öfter mal fragliche bis bedenkliche Fehlgriffe. Das gilt unabhängig von der Richtigkeit der oben veröffentlichten Gegendarstellung.
Pressefreiheit heißt nur "Freiheit der Meinung und der Berichterstattung", nicht aber die Berechtigung, absichtliche? Falschinformationen zu verbreiten. Da ist es bis zur Rufschädigung nicht mehr weit! Halbwahrheiten sind auch Lügen!