29.09.2011 - 08:09 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 0)
"Ein 44-jähriger Obdachloser aus Koblenz hatte Hunger aber kein Geld. Deswegen stahl er in einem Backwarengeschäft auf der Löhrstraße drei belegte Brötchen im Wert von knapp 3 Euro." (Meldung der Rhein-Zeitung)
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Natürlich ist Diebstahl ein Vergehen, das nicht einfach ignoriert werden kann. Dazu kommt eventuell die behauptete "Körperverletzung". Es bleibt aber die dahinter stehende Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Laut RZ fiel das Urteil letztlich milde (?) aus: 350 Euro Geldstrafe.
Bei dem Obdachlosen ist die Strafe auf das Hundertfache des Wertes gestiegen. Wendet man das auf Banken an, ergäben sich Beträge, die kaum vorstellbare Höhen erreichen würden.
Wo also kann man hier von "gleichem Recht" sprechen. Ähnliche Fälle (siehe oben) gab es in letzter Zeit schon öfter. So wurde u.a. das Arbeitsleben einer Kassiererin zerstört, die einen Bon von wenigen Cent einsteckte (ein Schaden war hierbei gar nicht entstanden!).
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