23.10.2011 - 09:10 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 0)
"Irgendwann, in grauer Medienvorzeit, hatten sich Journalistinnen und Journalisten einmal selbst Regeln auferlegt. Dazu verfassten die Berufsverbände «Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten».
Dort hiess es noch unter Punkt 8. (…) «Die Grenzen der Berichterstattung in Text, Bild und Ton über Kriege, terroristische Akte, Unglücksfälle und Katastrophen liegen dort, wo das Leid der Betroffenen und die Gefühle ihrer Angehörigen nicht respektiert werden.» (
Quelle)"
Offenbar gelten diese Regeln heute leider nicht mehr! Das gilt natürlich nicht nur für Schweizer Medien (s.o.)
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