02.08.2010 - 12:08 von Dipl.Päd. Manfred Schreiber (Kommentare: 0)
Die GEZ verschickt ihre Bescheide bis ins Grab
Ein Elternpaar aus dem baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis bekam unangenehme Post von der GEZ: Die Gebühreneintreiber forderten die lang verstorbenen Kinder der Familie zur Zahlung auf. Tatsächlich waren die beiden Kinder schon vor knapp 20 Jahren verstorben, was aber in der GEZ-Datenbank nicht erfasst war.
Das hängt zumeist damit zusammen, dass die entsprechenden Daten von Adresshändlern bezogen werden. Das aber entschuldigt nicht diesen Fehlgriff. (Quelle:
Spiegel)
Dies ist nur ein Beispiel für die Kundenfreundlichkeit dieser Einrichtung, die es hoffentlich bald nicht mehr gibt. Aber unsere "Politiker" werden schon einen anderen Ersatz für Bürgerunfreundlichkeit finden !
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